Wichtige Informationen für Privatpatient*innen und Beihilfeberechtigte

Als Privatpatient*in und Beihilfeberechtigte stehen Ihnen selbstverständlich alle Möglichkeiten der Heilmittelversorgung zur Verfügung. Leider werden Heilmittel (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) im Gegensatz zu Arztbesuchen oder zur Geburtshilfe in der Regel nicht voll von Ihrer Versicherung erstattet.

Heilmittelpraxen schließen einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen ab und bekommen für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patient*innen eine von den Krankenkassen festgelegte Vergütung. Für Privatpatient*innen (mit oder ohne Beihilfe) existieren keine gesetzlichen Gebührenordnungen, auch bestehen keine Verträge zwischen Heilmittelpraxen und den Beihilfen sowie Privatversicherungen.
Gerne stellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag aus, mit dem Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die Kostenübernahme informieren können. Vor der Behandlung schließen wir einen Behandlungsvertrag mit Ihnen, das heißt, dass auch die Rechnung nach der Behandlung an Sie gestellt wird. Diese Rechnung reichen Sie dann zusammen mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Berechnung des Honorars in meiner Praxis erfolgt nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh). Weder die Preislisten der Beihilfe, noch die der Privatversicherungen sind für Heilmittelpraxen bindend.

Die GebüTh bietet Therapeut*innen eine Grundlage für die Vergütung der erbrachten therapeutischen Leistung hinsichtlich “der notwendigen berufsfachlichen Qualifikation, der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung, der notwendigen Vor- und Nacharbeit sowie der Umstände bei der Ausführung” und erfolgt mit einem Multiplikator bis 3,5. 
Ich orientiere mich in meiner Praxis für Logopädie an den derzeit geltenden Tarifen der vdek (Ersatzkassen) und der RVO (Primärkassen) für Logopäd*innen mit dem Multiplikator 1,8.

Sie müssen als Privatpatient*in (mit oder ohne Beihilfe) mit einer Differenz rechnen, die Sie selbst finanzieren oder vorab durch eine private Zusatzversicherung absichern müssen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.