Wichtige Informationen für Privatpatient*innen und Beihilfeberechtigte


Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,

als Privatpatient*in stehen auch Ihnen alle Möglichkeiten der Heilmittelversorgung zur Verfügung. Die Berechnung des Honorars erfolgt nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).


Die GebüTh bietet Therapeut*innen eine Grundlage für die Vergütung der erbrachten therapeutischen Leistung hinsichtlich “der notwendigen berufsfachlichen Qualifikation, der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung, der notwendigen Vor- und Nacharbeit sowie der Umstände bei der Ausführung” und erfolgt mit einem Multiplikator bis 3,5. 
Ich orientiere mich in meiner Praxis für Logopädie an den derzeit geltenden Tarifen der vdek (Ersatzkassen) und der RVO (Primärkassen) für Logopäd*innen mit dem Multiplikator 1,8.

Erstattungsansprüche von Beihilfeberechtigten und privat Versicherten werden durch die Beihilfevorschriften bzw. die privaten Versicherungsbedingungen geregelt und haben keine Wirkung gegenüber den Therapierenden. Sie begründen keine Pflichten der Therapierenden gegenüber der Beihilfestelle bzw. der privaten Krankenversicherung.

Die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse ist durch die von Ihnen vereinbarten Vertragsbedingungen geregelt, in denen Sie als Patient*in selbst gewählt haben, in welchem Umfang Sie Krankheitsrisiken absichern möchten. So werden nicht alle therapeutischen Leistungen in vollem Umfang von jeder privaten Krankenkasse übernommen. Möglicherweise müssen Sie also mit einer Zuzahlung rechnen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.