Umgang mit Absagen

Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 
leider kommt es sehr häufig zu Terminausfällen mit kurzfristiger oder sogar ganz ohne Absage. Dieser Zustand veranlasst mich dazu, Sie um Ihr Verständnis für Folgendes zu bitten: 

1. Termine müssen mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Nur so kann Ihnen ggf. ein Ersatztermin (was aus Kapazitätsgründen nicht immer möglich ist) angeboten werden. Wenn Ihnen ein Ersatztermin angeboten wird, versuchen Sie diesen bitte möglichst einzurichten (vielleicht kann das Bringen und Abholen auch von jemand anderem übernommen werden). 

2. Termine die nicht mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt wurden, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Hierbei spielt der Grund für die Absage keine Rolle. Die Kosten für die Praxis laufen weiter, aber die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht, auch wenn Sie oder Ihr Kind kurzfristig erkrankt sind! Je kurzfristiger die Absage, desto unmöglicher wird es, die Lücke zu füllen, was zu finanziellen Ausfällen für die Praxis führt.
3. Eine logopädische Behandlung darf niemals ohne gültige Verordnung (Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Tage) durchgeführt werden! Denken Sie bitte daran, sich rechtzeitig um eine neue Verordnung zu kümmern. Manchmal möchte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Sie bzw. Ihr Kind noch einmal untersuchen, bevor eine neue Verordnung ausgestellt werden kann. Bitte geben Sie frühstmöglich - mindestens aber 24 Stunden vor Ihrem Termin - Bescheid, falls sich die Weiterbehandlung durch diesen Arzttermin verschiebt. Andernfalls werden auch Termine, die wegen einer fehlenden Verordnung ausfallen müssen (und nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden), privat in Rechnung gestellt.   
4. Da es sich bei kurzfristigen Absagen um einen Ausfall der Therapieeinheit handelt, der von der Krankenkasse nicht vergütet wird, richtet sich die Ausfallgebühr nach der Vergütung der GKV bzw. nach den Tarifen, die mit Patient*innen der PKV vereinbart wurden.
5. Die logopädische Praxis ist eine Bestellpraxis, das heißt, dass Ihr Termin, bzw. der Termin Ihres Kindes exklusiv für Sie reserviert ist. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits monatelang auf einen Termin. Regelmäßige Absagen eines Termins führen also dazu, dass die Behandlung länger dauert und andere Patientinnen und Patienten somit noch länger auf einen Termin warten müssen!
6. Therapeutinnen und Therapeuten steht für eine Verordnung nur ein bestimmter Zeitrahmen zur Verfügung. Wird dieser überschritten, kann die Verordnung nicht mehr abgerechnet werden, was wiederum noch größere finanzielle Verluste für die Praxis bedeutet. Sollte sich also abzeichnen, dass aufgrund wiederholter Absagen dieser Zeitraum überschritten wird, sehe ich mich gezwungen, die Behandlung abzubrechen.
 
Bitte überlegen Sie sich aus den oben genannten Gründen genau, ob ein Termin abgesagt werden muss und wenn ja, ob Sie einen angebotenen Ersatztermin wirklich nicht wahrnehmen können.
Ich möchte betonen, dass ich nicht von Ihnen verlange, dass Sie krank oder mit einem kranken Kind in der Praxis erscheinen. Reichen Sie im Falle von Krankheit des/der Patient*in bitte unverzüglich eine Krankschreibung ein, dann entfällt die Ausfallgebühr (diese Regelung greift selbstverständlich nicht im Falle von Krankheit der/des Angehörigen). Es macht auch mir keine Freude, Ihnen kurzfristige Absagen in Rechnung stellen zu müssen. 

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und stehe Ihnen für alle Fragen gern zur Verfügung.