Logopädische Behandlung
Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Schluckens und des Hörens können Menschen jeden Alters betreffen.
Eine Behandlung der aufgeführten Störungsbilder erfolgt ausschließlich durch die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Diese darf zu Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein. Anzahl, Frequenz und Dauer der Therapieeinheiten sind durch die Heilmittelrichtlinie geregelt.
Wichtige Informationen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte finden Sie hier.
Ablauf der logopädischen Behandlung
Aufgrund der langen Wartezeit ist es sinnvoll, eine logopädische Verordnung erst dann vom behandelnden Arzt ausstellen zu lassen, wenn Sie von uns einen Termin bekommen haben, da die Verordnung nach 28 Tagen ihre Gültigkeit verliert. Diese bringen Sie dann unbedingt zum ersten Termin in die Praxis mit (ohne Verordnung findet keine Behandlung statt). Der erste Termin ist für ein ausführliches Anamnesegespräch und die logopädische Diagnostik vorgesehen. Auf dieser Grundlage erstellt die behandelnde Logopädin einen individuellen Therapieplan. Die logopädische Behandlung findet dann regelmäßig wöchentlich statt.
logopädische Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen
- Late Talker / Sprachentwicklungsverzögerung (SEV)
- Sprachentwicklungsstörung (SES)
- Aussprachestörungen (phonetische und / oder phonologische Störungen)
- Dysgrammatismus
- kindliche Stimmstörung (Dysphonie)
- myofunktionelle Störungen
- orale Restriktionen
- Stottern
- Rhinophonie
logopädische Störungsbilder bei Erwachsenen
- Stimmstörungen (Dysphonien)
- myofunktionelle Störungen
- Aphasien
- Dysarthrophonien